Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die Tätigkeiten des Schornsteinfegers an Feuerungsanlagen. Bedingt durch geringfügig abweichende Regelungen in den Bundesländern kann
leider keine generelle Verallgemeinerung erfolgen. Die genannten Regelungen und Verordnungen sind nur auszugsweise dargestellt, Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister wird sie Ihnen gern erläutern.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Aufgaben bieten wir Ihnen: