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Die Messung nach der 1. BImSchV wurde ursprünglich eingeführt, um den Energieverbrauch zum Heizen und zur Warmwasserbereitung zu senken. Sie ist gleichzeitig auch ein wesentlicher
Beitrag zur Reduzierung der CO2- Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern. Mit der Durchführung der Messung wurde der Schornsteinfeger per Gesetz beauftragt (1. BImSchV). Damit wurde
sichergestellt, dass die Messung flächendeckend in ganz Deutschland vorgenommen wird. Neben der flächendeckenden Messung sprach und spricht auch, dass der Schornsteinfeger neutral ist. Der Schornsteinfeger hat kein
finanzielles Interesse daran, ob und wann der Heizkessel bzw. Brenner ausgetauscht wird. Die Messung durch den Schornsteinfeger erfolgt streng nach den Vorschriften der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.
BImSchV). Damit ist die Vergleichbarkeit der Messergebnisse gewährleistet, und die Meßgeräte unterliegen einer regelmäßigen unabhängigen Kontrolle auf einem Prüfstand.
Die kontrovers diskutierte Kostenfrage kann man sicherlich aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Unbestreitbar ist, dass die neutrale
Messung durch den Schornsteinfeger kostengünstig ist, weil sie im Zuge der Schornsteinkehrung und Abgaswegüberprüfung erfolgt. Die Rechnung des Schornsteinfegers beinhaltet in der Regel mehrere Positionen, die Ihnen Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger- meister gern erläutert.
Weitere Informationen siehe FAQ.
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