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Letzte Aktualisierung: 07.08.2011

Zum Glück gibt´s den Schornsteinfeger- Brandschutz-Umweltschutz-Energieeinsparung-neutrale Beratung- Energiepass-Messung nach 1. BImSchV-Überprüfung von Feuerstätten
Abgaswegüberprüfung

Bei der Abgaswegüberprüfung soll festgestellt werden, ob sich die Feuerstätte in einem technisch sicheren Zustand befindet, die Abgase einwandfrei abströmen, ausreichend Verbrennungsluft zuströmt und die Installationsbedingungen entsprechend der Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) eingehalten sind.

Was wird überprüft?

  • der Brenner (abgasseitig)
  • der Wärmetauscher
  • das Abgasrohr
  • der CO- Gehalt im Abgas
  • ausreichende Verbrennungsluftversorgung
  • Aufstellbedinungen

Die Prüfungen erfolgen - je nach Feuerstätte- optisch oder meßtechnisch.

In welchen Zeitabständen wird geprüft?

  • bei den meisten raumluftabhängigen Gasfeuerstätten: Jährlich
    • Geräteart B (nach TRGI)
  • bei raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten: einmal alle 2 Jahre
    • Geräteart C (nach TRGI)
  • siehe hierzu die KÜVO

Was wird beanstandet?

Alles, was eine Gefährdung für den Betreiber werden kann. Dazu gehören z.B.:

  • Grenzwertüberschreitung beim CO- Gehalt
    • der Grenzwert beträgt max. 1000 ppm im unverdünnten Abgas
  • Abgasaustritt auf Grund von undichten Abgasanlagen oder verschmutzten Wärmetauschern
  • zu kleine Aufstellräume bei Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung
    • Anmerkung: Bei diesen Feuerstätten wird bei bestimmten Betriebszuständen Abgas im Aufstellraum der Feuerstätte zwischengelagert. Damit keine gefährlichen Abgaskonzentrationen möglich sind, existieren Anforderungen an die Raumgröße
  • zu geringe Verbrennungsluftzufuhr auf Grund zu kleiner oder fehlender Öffnungen in der Außenwand oder in Innentüren

 

Über das Ergebnis der Abgaswegüberprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung.

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