Willkommen
Jens Berger
Uwe Berger
Allg. Info´s
Leistungsprofil
Messung Sicherheit
Messung Umwelt
Messung 1.BImSchV
Kehrungen
Auszug KÜO
Bauberatung/Abnahme
Feuerstättenschau
Energieausweis
Blower Door
FAQ
Impressum
Links
AGB
Feuerstättenbescheid

Letzte Aktualisierung: 14.02.2010

Zum Glück gibt´s den Schornsteinfeger- Brandschutz-Umweltschutz-Energieeinsparung-neutrale Beratung- Energiepass-Blower Door-Messung nach 1. BImSchV-Überprüfung von Feuerstätten
Kehrungen

Die Kehrung der Schornsteine reduziert die Gefahr eines Schornsteinbrandes und gewährleistet den sicheren Abzug der Abgase ins Freie.

Die traditionelle Tätigkeit des Schornsteinfegers ist die Kehrung der Schornsteine. Ziel ist es, durch die regelmäßige Entfernung des Rußes aus der Abgasanlage einen unkontrollierten Schornsteinbrand zu verhindern. Ein Schornsteinbrand ist auch in der heutigen Zeit für das Gebäude kritisch: Bei Temperaturen um ca. 1000 °C im Inneren des Schornsteins können sich bereits kleinste Baufehler oder Risse in der Bausubstanz als Auslöser für verheerende Folgeschäden am Gebäude erweisen.

Riss im Putz durch Schornsteinbrand
Vogelnest im Schornstein

Durch Spinnweben, Wespennester oder Laub kann der Schornsteinzug empfindlich gestört werden. Bei selten benutzten Feuerstätten wird durch die Kehrung des Schornsteins auch die Betriebsbereitschaft sichergestellt.

Die Anzahl der Schornsteinkehrungen pro Jahr ist in der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜVO) geregelt. Einen Auszug aus der KÜO finden Sie hier.
Die Gebühren werden entsprechend der Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnung (KÜGVO) berechnet. Durch die gesetzlichen Regelungen und die Aufteilung in Kehrbezirke kann auf die Berechnung von teuren Wegegeldern verzichtet werden.

Für Fragen zur Kehrfolge oder zur Schornsteinkehrung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

[Willkommen] [Jens Berger] [Uwe Berger] [Allg. Info´s] [Leistungsprofil] [FAQ] [Impressum] [Links] [AGB] [Feuerstättenbescheid]