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Letzte Aktualisierung: 07.08.2011

Zum Glück gibt´s den Schornsteinfeger- Brandschutz-Umweltschutz-Energieeinsparung-neutrale Beratung- Energiepass-Messung nach 1. BImSchV-Überprüfung von Feuerstätten
Auszug KÜVO

Auszug aus der sächsischen Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜVO) Anlage 1 (zu § 2):

Nr.

Art der an den Schornstein angeschlossenen Feuerstätte

Beispiel

Kehrungen / Jahr

Überprüfungen / Jahr

1.

Feste Brennstoffe

 

 

 

1.1

ganzjährig regelmäßig benutzte Feuerstätten und Heißräucheranlage

Heizkessel mit Warmwasserbereitung auch im Sommer, Badeofen

vier

 

1.2

regelmäßig in der üblichen Heizperiode (1. Oktober bis 31. Mai) benutzte Feuerstätte

Kachelofen, Heizkessel

drei

 

1.6

mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig in der üblichen Heizperiode (1. Oktober bis 31. Mai) benutzte Feuerstätte

Kaminofen, Kamin

zwei

 

1.7

gelegentlich benutzte Feuerstätte und Kalträucheranlage

Kaminofen, Kamin nicht mehr als 2 Heizvorgänge pro Woche in der Heizperiode

eine

 

1.10

betriebsbereite, jedoch dauernd unbenutzte Feuerstätte

Kaminofen, Kamin, Kachelofen in einem Schlafzimmer

 

eine

1.3

Feuerstätte zur Verbrennung von Holzpellets (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV) und mit erkennbar rückstandsarmer Verbrennung

Pellet-Kessel, Pellet-Ofen

zwei

 

1.5

nach § 15 1. BlmSchV wiederkehrend
zu überwachende
Feuerstätte

Kessel

zwei

 

1.9

Verbrennungsluft- und Ablufteinrichtung

Luftöffnung zur Verbrennungsluftversorgung

 

eine

2.

Flüssige Brennstoffe

 

 

 

2.1

regelmäßig benutzte Feuerstätte

Ölofen, bivalenter Ölheizkessel

drei

 

2.6

nach § 15 1. BlmSchV wiederkehrend zu überwachende Feuerstätte oder Anlage, bei der eine Emissionsmessung nach § 15 1. BlmSchV ohne Rechtsverpflichtung durchgeführt wurde (freiwillige Emissionsmessung)

Heizkessel,
bivalenter Heizkessel mit Durchführung einer freiwilligen Emissionsmessung

 

eine

2.7

Brennwertfeuerstätte, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, ortsfester Verbrennungsmotor und Brennstoffzellenheizgerät

 

 

eine

2.8

raumluftunabhängige Feuerstätte und raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck bei Anlagen zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmen Heizöl nach DIN 51603

 

 

0,5

3.

Gasförmige Brennstoffe

 

 

 

3.1

raumluftabhängige Feuerstätte

Heizkessel oder Therme mit Strömungssicherung
(Art B11)

 

eine

3.2

raumluftunabhängige Feuerstätte

“Turbo”-Therme (Art C3)

 

0,5

3.5

raumluftunabhängige Feuerstätte und raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses

“Turbo”-Therme mit technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Eigensicherheit

 

0,33

3.4

Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, ortsfester Verbrennungsmotor und Brennstoffheizgerät

 

 

0,5

Die Kehrungen werden in der üblichen Heizperiode durchgeführt. Vor der Kehrung der Schornsteine erhalten Sie in der ortsüblichen Art eine Ankündigung, wann der Schornsteinfeger zu Ihnen kommt.

Schornsteine von Gasfeuerstätten werden nicht gekehrt sondern überprüft. Siehe auch Messung KÜVO.

Die vollständige KÜVO und KÜGVO finden Sie hier.

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