Der Energieausweis bietet eine schnelle Übersicht zum “Energieverbrauch” Ihres Gebäudes.
Im Rahmen einer Kurzdiagnose informiert der Energieausweis über Schwachstellen am Gebäude und zeigt, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung geeignet sind. Ab Januar 2006 – so
sieht es die Europäische Gebäuderichtlinie vor – ist der Energieausweis für alle künftigen Miet- und Kaufverträge von Immobilien auszustellen. Der Energieausweis soll Heiz- und Warmwasserkosten sowie den
Zustand der Gebäudehülle transparent machen. Die für den Energieausweis notwendigen Daten werden vom Hauseigentümer mit Unterstützung des Beraters in einem Fragebogen eingetragen. Nach der Analyse mit Hilfe eines
Computerprogramms erhalten Sie Ihren Energieausweis in einem persönlichen Beratungsgespräch überreicht.
Die Hinweise im Energieausweis verpflichten den Hauseigentümer nicht, Maßnahmen durchzuführen: sie haben ausschließlich empfehlenden Charakter.
Der Energieausweis basiert in wesentlichen Teilen auf den Daten eines Gebäudetypenkataloges.
|