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Letzte Aktualisierung: 14.02.2010

Zum Glück gibt´s den Schornsteinfeger- Brandschutz-Umweltschutz-Energieeinsparung-neutrale Beratung- Energiepass-Blower Door-Messung nach 1. BImSchV-Überprüfung von Feuerstätten
Bauberatung/Abnahme

Durch das Schornsteinfegerhandwerk wird sichergestellt, dass bei Feuerungsanlagen zur Inbetriebnahme alle sicherheits- relevanten Bestimmungen in Bezug auf die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase eingehalten werden.

Feuerungsanlagen werden zwar industriell hergestellt, aber letztendlich handwerklich vor Ort installiert. Im Zuge der Bauzustandsbesichtigungen wird daher verglichen, ob die installierte Feuerungsanlage die sicherheitsrelevanten Forderungen des einschlägigen Regelwerks (Bauordnung, Feuerungsverordnung, DIN u.a.) erfüllt. Werden Abweichungen festgestellt, ist der Eigentümer bzw. Bauherr zu informieren.

Bauzustandsbesichtigungen sind z.B. durchzuführen:

  • zum Zeitpunkt des Rohbaues
  • vor der Errichtung einer Feuerungsanlage
  • vor der Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage
Der Schornstein wurde um 45° verdreht, der Brandschutz ist nicht mehr gewährleistet, die Statik empfindlich beeinträchtigt

Zum Zeitpunkt des Rohbaues wird geprüft, ob der Schornstein entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, den einschlägigen Regeln der Technik und der Herstellervorgaben errichtet wurde. Die Innenschale wird unter anderem mit einer Kamera auf Rissfreiheit und auf dichte Steckverbindungen geprüft. Der Einsatz einer Schornsteinkamera zur Rohbauabnahme ist bei uns seit 1995 Standard. Außerdem sind Brandschutzabstände, die später verdeckt werden, zu prüfen. Zum Zeitpunkt der Rohbauprüfung sollten Deckendurchführungen noch offen und die Außenflächen des Schornsteines noch nicht verputzt sein. Die Rohbauprüfung ist außerordentlich wichtig, weil dieser Bauzustand später nur noch mit sehr hohem Aufwand wieder hergestellt werden kann.

Vor der Errichtung einer Feuerungsanlage (Verbrennungsluft-Feuerstätte-Abgas- rohr-Schornstein) sollten zwischen dem Bauherrn, dem Schornsteinfeger und dem Installateur vor Ort wichtige Details besprochen werden. So haben sich z.B bei der Errichtung von Feuerstätten für feste Brennstoffe in jüngerer Vergangenheit Absprachen insbesondere bezüglich Abstände zu Fensteröffnungen in benachbarten Gebäuden als vorteilhaft erwiesen, um Belästigungen in der Nachbarschaft zu vermeiden. Außerdem können teure Nachbesserungen vermieden werden, wenn rechtzeitig Anzahl und Lage von Reinigungsöffnungen abgesprochen werden. Bei modernen Gasfeuerstätte mit niedrigen Abgastemperaturen werden zum Teil Schächte für die Abgasleitungen benötigt. Auch hier ist es sinnvoll, die Anforderungen an den Schacht im Vorfeld abzuklären.

Vor der Inbetriebnahme erfolgt eine Schlußabnahme durch den Bezirksschornstein- fegermeister, die auch als Prüfung der sicheren Benutzbarkeit bezeichnet werden kann. Bei der Schlußabnahme stehen selbstverständlich auch wieder Abstände von Teilen der Feuerungsanlage zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen im Mittelpunkt. Dies gilt insbesondere für die Feuerstätte und das Abgasrohr, da beide zum Zeitpunkt des Rohbaues noch nicht installiert waren.
Weitere Schwerpunkte sind die Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluft- versorgung und die sichere Abführung der Abgase.
Nur wenn der Feuerstätte genügend Luft für die Verbrennung zur Verfügung steht, kann eine “saubere” Verbrennung stattfinden. Sauerstoffmangel führt zur Bildung von lebensgefährlichem Kohlenmonoxid (CO).
Die sichere Abführung der Abgase ist nur gewährleistet, wenn die Feuerungsanlage dicht ist und der Schornsteinquerschnitt zur Anlage “passt”.

Über das Ergebnis der Prüfungen und Absprachen werden Bescheinigungen erstellt, die das Ergebnis für den Bauherrn dokumentieren. Damit auch noch in 20 Jahren “der Schornstein raucht”.

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